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Zuständigkeit Nummernkreis

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Zugehörige Themen: Person, Prüfergebnis, Gebietszuständigkeit national, Gebietszuständigkeit international, Zuständigkeit Nummernkreis, Überwachungsplan, Vorgang & Arbeitsschritt, Dokument, Detailangabe
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Hinweise zur Definition von Zuständigkeiten mittels Nummernkreisen

Bei der Definition von Nummernkreisen für die Zuständigkeiten von Behörden im Rahmen der Überwachungsplanung sind einige Hinweise zu beachten:

  1. Die Nummernkreise sind primär für die Steuerung der Überwachungsplanung vorgesehen. Wenn die Eintragungen nicht für die Überwachungsplanung verwendet werden sollen1), ist es ratsam, das Kennzeichen 'diese Nummer für die Überwachungsplanung nicht berücksichtigen' zu setzen.
  2. Um die Zuständigkeit für Nummerkreise zu definieren, können die üblichen Platzhalterzeichen verwendet werden:
    1. * oder % für beliebig viele (auch keine!) beliebige Zeichen; z.B. A99% oder A99* für alle Nummern, die mit A99 beginnen.
    2. _ für genau ein beliebiges Zeichen; z.B. A_ _X% oder A_ _X* für alle Nummern, die mit A beginnen, dann zwei beliebige Zeichen enthalten, gefolgt von einem X und danach beliebig vielen Zeichen.
  3. Wenn Sie Nummern über das Kennzeichen 'Für diese Nummer ist die Behörde nicht zuständig' ausschließen wollen, muss eine vollständige Nummer ohne Platzhaltenzeichen eingetragen werden. Es können also nur einzelne Nummern aber keine Nummernkreise ausgeschlossen werden.
  4. Für einzuschließende Nummern(kreise) kann eine zuständige Person als Bearbeiter einer Überwachung aus den Personen der Behörde zugeordnet werden.
    1. Für ausgeschlossene Nummern kann die Zuordnung natürlich entfallen.
  5. Eine Nummernkreisdefinition muss mindestens ein Kennzeichen für eine der vier Betriebsrollen haben, um wirksam zu sein.
    1. Jede Nummernkreisdefinition kann für mehr als eine Betriebsrolle gelten.
  6. Achten Sie darauf, dass sich bei mehreren zuständigen Behörden die Nummernkreisdefinitionen nicht überschneiden respektive dass keine Nummernkreise unberücksichtigt bleiben.
    1. Überschneiden sich die Nummernkreisdefinitionen, werden womöglich durch zwei oder mehr Behörden für die gleichen Betriebe unabhängig Überwachungen geplant und ggf. auch durchgeführt.
    2. Betriebe, deren Nummern nicht in die Nummernkeisdefinitionen einbezogen sind, erscheinen in keiner Überwachungsplanung.
    3. Für eine derartige Kontrolle müssen neben den Nummernkreisen auch die Betriebsrollen beachtet werden.
      1. Zwei Behörden mit einem Nummernkreis A99% und in beiden Fällen einem Häkchen bei Erzeuger besitzen damit eine Überschneidung der Zuständigkeit.
      2. Ist aber bei einer Behörde die Rolle Erzeuger ausgewählt und bei der anderen Behörde die Rolle Entsorger, so liegt keine Überschneidung vor.

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1)
Denkbar ist hier z.B. die Nutzung im Rahmen einer Vorgangssteuerung.
  • a7fach/stm/bhnkr.txt
  • Zuletzt geändert: 2023/05/04 12:40
  • von smeyer