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Schritt für Schritt: Was ist zu tun, wenn eine von der Behörde versendete BMU-Nachricht vermeintlich nicht beim Nachweispflichtigen angekommen ist?

Die gesamte Versandhistorie eines Dokumentes ist in der Maske „Versandinfo/Datenherkunft“ auf dem Tabreiter „Versandhistorie“ ersichtlich. Die Maske kann über den Button „weiteres“ von der Maske des versendeten Dokumentes aus geöffnet werden.

Versandhistorie

  1. Prüfen Sie zunächst, ob der Versand in das Weiterleitungspostfach erfolgreich war.
    Ist dies der Fall, ist der Versandstatus mit „0“ angegeben (grün hinterlegt). Trifft dies nicht zu, muss die entsprechende Nachricht entweder erneut zum OSCI-Versand bereitgestellt werden (durch Verschieben aus dem Failed-Ordner in den Outgoing-Ordner) oder das Dokument muss über die Anwenderoberfläche erneut versendet werden. Die Fehlerursache kann durch Analyse der Protokolldatei des ASYS-Kommunikationsservers („ACS_info.log“) ermittelt werden.

  2. Prüfen Sie, ob Sie zum Versandvorgang bereits eine BMU-Quittung erhalten haben.
    Wenn dies der Fall ist:
    1. Prüfen Sie, ob die erhaltene BMU-Quittung durch das Servicemodul erstellt wurde und eine Meldung in der Stufe FATAL enthält. Der Text der Meldung enthält in diesem Fall den Grund des Versandproblems.
    2. Wenn die erhaltene BMU-Quittung vom Nachweispflichtigen erstellt worden ist, prüfen Sie, ob die Quittung Meldungen der Stufe FATAL enthält.
      Enthält die BMU-Quittung keine Meldung in der Stufe FATAL, hat die Nachricht das eANV-system dem des Nachweispflichtigen offensichtlich erreicht. Als Grund dafür, dass das Dokument den Nachweispflichtigen als den fachlichen Empfänger nicht erreicht hat, kommen z.B. Fehler im eANV-System des Nachweispflichtigen oder auch ein Anwenderfehler auf Seiten des Nachweispflichtigen vor. Die BMU-Quittung sollte in diesem Fall dem Nachweispflichten gemeinsam mit der versendeten BMU-Nachricht und der Bitte, den Vorgang durch seinen eANV-System-Anbieter prüfen zu lassen, übersandt werden.
      Enthält die BMU-Quittung eine Meldung in der Stufe FATAL so hat, die Nachricht das eANV-System des Nachweispflichtigen zwar erreicht, sie konnte dort aber nicht weiterverarbeitet werden. In diesem Fall sollten Sie die BMU-Quittung gemeinsam mit der versendeten BMU-Nachricht und der Bitte den Vorgang zu prüfen per E-Mail an die IKA senden (E-Mail-Adresse asyse@goes-sh.de).

  3. Wenn Sie zum Versandvorgang noch keine BMU-Quittung erhalten haben:
    1. Prüfen Sie, ob die Weiterleitung der Nachricht durch das Servicemodul erfolgreich war.
      Als Treffer sollten alle den Kriterien entsprechenden im Beweissicherungsarchiv vorhandenen Dokumente aufgelistet werden. Ist das versendete Dokument im Beweissicherungsarchiv vorhanden, kann hieraus geschlossen werden, dass die entsprechende BMU-Nachricht auch vom Servicemodul in das Postfach des Nachweispflichtigen eingestellt worden ist, da die Einstellung des Dokumentes in die Beweissicherungsarchive im Rahmen der Weiterleitung von Dokumenten vom Servicemodul immer als letzter Schritt durchgeführt wird.
      Die OSCI-Quittung zur Einstellung der BMU-Nachricht in das Postfach des Nachweispflichtigen kann aus dem Beweissicherungsarchiv über den entsprechenden Button heruntergeladen werden.
      Die OSCI-Quittung sollte in diesem Fall dem Nachweispflichten gemeinsam mit der versendeten BMU-Nachricht und der Bitte, den Vorgang durch seinen eANV-System-Anbieter prüfen zu lassen, übersandt werden.
      Führen Sie hierzu eine Recherche in Ihrem Beweissicherungsarchiv durch. Die Maske zur Durchführung von „BSA-Recherche“ finden Sie im Navigationsbaum unter „ZKS“ (bsr).
    2. Wenn der Nachweispflichte den Empfang der Nachricht trotz der Übersendung der entsprechenden Dokumente weiterhin abstreitet oder die bisherigen Schritte keine Hinweise auf die Ursache des Problems ergeben haben:
      Übersenden Sie
      - einen Screenshot des entsprechenden Eintrages in der Versandprotokollierung
      - die versendete BMU-Nachricht
      - eine ggf. bereits erhaltene BMU-Quittung
      - ggf. die zugehörige OSCI-Quittung (die Sie aus dem Beweissicherungsarchiv heruntergeladen haben)
      per E-Mail an support@zks-abfall.de.
      Da die Recherchemöglichkeiten innerhalb der ZKS-Abfall mit der nach dem Versand verstrichenen Zeit abnehmen, sollte die Anfrage an die ZKS-Abfall möglichst frühzeitig nach dem Versandvorgang erfolgen. Nach Ablauf von 20 Tagen nach Abholung des Dokuments werden die letzten der entsprechenden Daten gelöscht. Liegt der strittige Vorgang mehr als 20 Tage zurück sollten Sie daher den Versandvorgang zunächst wiederholen.



(Hinweis: Für den Inhalt dieser Seite ist die IKA verantwortlich)

  • adm6/thm/kom_recherche_beh_ext.txt
  • Zuletzt geändert: 2015/07/14 13:26
  • von eflor