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Berechnung der Sicherheitsleistung

Die Berechnung der Sicherheitsleistung kann für jede zuständige Behörde - auch für ausländische - separat ausgeführt werden. Das Berechnungsverfahren erfolgt immer nach dem gleichen Berechnungsverfahren:

Die Berechnung hält sich an die Vorgaben der LAGA Mitteilung 25, Kap. 3.1.3. (Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 25, Vollzugshilfe zur Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) und zum Abfallverbringungsgesetz vom 19. Juli 2007 (AbfVerbrG) – Vollzugshilfe zur Abfallverbringung –, Stand: Mai 2017).

Für die Berechnung der Sicherheitsleistung sind folgende Angaben einzutragen:

  • Rücktransportkosten pro km und pro Tonne
  • Sicherheitsfaktor für den Rücktransport
  • Verwertungs- oder Beseitigungskosten pro Tonne
  • Sicherheitsfaktor für die Verwertung/Beseitigung
  • Lagerkosten für 90 Tage pro Tonne
  • Sicherheitsfaktor für die Lagerung
  • Entfernung
  • Abzusichernde Masse
  • Abzusichernde Transporte
  • Fehlt eine dieser Angaben, erfolgt eine Problemmeldung.

Diese Felder sind in der Maske durch ein '*' hinter der Feldbeschriftung gekennzeichnet.

Je nach Inhalt des Ankreuzfeldes 'Für Bilanzierung der Sicherheitsleistung…' erfolgt die Berechnung auf unterschiedlichem Weg:

  • Bei einer Berechnung pro Transport wird die vorgesehene Gesamtmenge (Aufdruck Nr. 5 des Notifizierungsformulars) durch die vorgesehene Anzahl der Verbringungen (Nr. 4 des Notifizierungsformulars) dividiert, um eine durchschnittliche Menge je Transport zu erhalten.
  • Bei einer Berechnung pro Masse wird die abzusichernde Masse herangezogen.

Das Ergebnis erscheint im Feld 'Zu erbringende Sicherheitsleistung'. Sie können hier aber auch Ihren eigenen Wert (z.B. als gerundeten Wert) eintragen. Mit der nächsten Berechnung wird dieser manuell eingetragene Wert aber wieder überschrieben.

  • a7mask/funk_sicherheit.txt
  • Zuletzt geändert: 2020/03/19 14:25
  • von eflor