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Button 'Zuständige Behörden ermitteln' (Abfallsammlung)

Der Button ermittelt automatisch die zuständigen Behörden im Rahmen der Bearbeitung einer Abfallsammlungsanzeige.

Diese Funktionalität kann auch über die Vorgangssteuerung ausgeführt werden. Ggf. finden Sie also bereits entsprechend automatisiert ermittelte Einträge in den Anzeigen vor.

Welche der beiden nachfolgend als Variante I bzw. Variante II bezeichneten Ermittlungsarten angewandt wird, hängt von den Angaben in der elektronisch eingegangenen Abfallsammlungsanzeige ab.

Variante I kommt zur Anwendung, wenn mindestens eines der Kennzeichen für Straßensammlung, Containersammlung oder Behältersammlung gesetzt ist. Als Kennung des Sammelgebietes wird der Gebietsschlüssel der Gemeinde verwendet.
Variante II kommt zur Anwendung, falls alle drei nicht gesetzt sind (bei Sammlung über Annahmestellen oder sonstiger Sammlungsart). Ersatzweise wird dann der Gebietsschlüssel des Kreises verwendet.

Je nach Datenkonstellation wird die Bestimmung der zu beteiligenden Behörden in einer der beiden folgenden Varianten durchgeführt:

Variante I Variante II
Diese Variante ist durchzuführen, wenn eine Straßensammlung, Containersammlung oder Behältersammlung angezeigt wird. eine Sammlung via Annahmestellen oder eine sonstige Annahmeart angezeigt wird.
Zuständige Behörden in dieser Variante Die Behörden aus dem eigenen Bundesland mit einer Gebietszuständigkeit für die Abfallsammlungsanzeige und für mindestens eines der angegebenen Sammelgebiete mit einem Gemeindegebietsschlüssel. Die Behörden aus dem eigenen Bundesland mit einer Gebietszuständigkeit für die Abfallsammlungsanzeige und für mindestens eines der angegebenen Sammelgebiete mit einem Gebietsschlüssel für einen Kreis oder eine kreisfreie Stadt.
Weitere Randbedingungen Jede der zu beteiligenden Behörden ist genau einmal in die Liste der zuständigen Behörden einzutragen, auch wenn diese für mehrere der Sammelgebiete eine Zuständigkeit besitzen. Maßgeblich hierfür ist die behördliche Nummer der Behörde in den ASYS-Behördenstammdaten. Die Sammelgebiete einer zuständigen Behörde werden in die Liste der relevanten Sammelgebiete der Behörde eingetragen.

Für die Bestimmung der zuständigen Behörden sind die Einträge unter 'Gebietszuständigkeit Inland' der Behörden-Stammdaten maßgeblich. D.h. zuständige Behörde ist die Behörde, die eine Gebietszuständigkeit mit dem Behördenrollenschlüssel „ANZAS“ für das Sammelgebiet besitzt. Gestrichene Behörden sind bei der Bestimmung der Behörden nicht zu berücksichtigen.

Eine Behörde besitzt eine Gebietszuständigkeit für ein Sammelgebiet, wenn das Gebiet für das sie zuständig ist, das Sammelgebiet vollständig einschließt. Der gruppenweise Aufbau der Gemeindekennziffern ist dabei zu beachten.

Umsetzungsbeispiele:

Gemeindekennziffer des Sammelgebiets Gemeindekennziffer in der Gebietszuständigkeit einer Behörde zuständig?
„12 3 45 678“ „12 3 45“ Ja
„12 3“ Ja
„12“ Ja
„12“ „12 3 45“ Nein
„12 3“ Nein
„12“ Ja

Voraussetzungen für eine zuverlässig erfolgreiche Bestimmung aller zuständigen Behörden sind damit:

  • Für alle Sammelgebiete wird eine Gemeindekennziffer elektronisch übermittelt bzw. eingetragen.
  • Die Summe der 'Gebietszuständigkeit Inland' aller Behörden des eigenen Bundeslandes decken das komplette Bundesland ab1).
  • Für alle Sammelgebiete im eigenen Land existiert in den Stammdaten …
    • (in der Variante I) … mindestens eine zuständige Behörde aus dem eigenen Bundesland mit einer 'Gebietszuständigkeit Inland' mit dem Behördenrollenschlüssel 'ANZAS', welche die Gemeindeschlüssel der Sammelgebiete abdeckt.
    • (in der Variante II) … mindestens eine zuständige Behörde aus dem eigenen Bundesland mit einer 'Gebietszuständigkeit Inland' mit dem Behördenrollenschlüssel 'ANZAS', welche die Gebietsschlüssel der Kreise der Sammelgebiete abdeckt.

Kann für ein Sammelgebiet keine zuständige Behörde ermittelt werden, wird dies nach Abschluss der Ermittlung in einem Dialog angezeigt:

Warnungsdialog Gebietszuständigkeit nicht gefunden

Für das/die angegebene Sammelgebiet(e) konnte keine zuständige Behörde automatisch ermittelt werden. In den Stammdaten gibt es keine Behörde mit einer 'Gebietszuständigkeit Inland' in der Behördenrolle 'ANZAS', deren Gebietsschlüssel das/die im Dialog angegebene(n) Sammelgbiet(e) abdeckt.


1)
Dabei ist es nicht ausgeschlossen, dass für ein Gebiet mehr als eine Behörde zuständig ist.
  • a7funk/funk_anzaszustbeherm.txt
  • Zuletzt geändert: 2024/04/30 10:51
  • von eflor