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Button 'Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträge und Beteiligungsbehörden ermitteln' (Abfallsammlung)

Der Button ermittelt automatisch die Öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖRE) und Beteiligungsbehörden (optional) im Rahmen der Bearbeitung einer Abfallsammlungsanzeige.

Diese Funktionalität kann auch über die Vorgangssteuerung ausgeführt werden. Ggf. finden Sie also bereits entsprechend automatisiert ermittelte Einträge in den Anzeigen vor.

Welche der beiden nachfolgend als Variante I bzw. Variante II bezeichneten Ermittlungsarten angewandt wird, hängt von den Angaben in der elektronisch eingegangenen Abfallsammlungsanzeige ab.

Variante I kommt zur Anwendung, wenn mindestens eines der Kennzeichen für Straßensammlung, Containersammlung oder Behältersammlung gesetzt ist. Als Kennung des Sammelgebietes wird der Gebietsschlüssel der Gemeinde verwendet.
Variante II kommt zur Anwendung, falls alle drei nicht gesetzt sind (bei Sammlung über Annahmestellen oder sonstiger Sammlungsart). Ersatzweise wird dann der Gebietsschlüssel des Kreises verwendet.

Die Öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖRE) werden von dieser Funktionalität immer ermittelt. Die Beteiligungsbehörden werden nur dann ermittelt, wenn dies in Ihrem Bundesland aktiviert ist1).

Je nach Datenkonstellation wird die Bestimmung der ÖRE und der Beteiligungsbehörden in einer der beiden folgenden Varianten durchgeführt:

Variante I Variante II
Diese Variante ist durchzuführen, wenn eine Straßensammlung, Containersammlung oder Behältersammlung angezeigt wird. eine Sammlung via Annahmestellen oder eine sonstige Annahmeart angezeigt wird.
ÖRE und zu beteiligende Behörden in dieser Variante Die ÖRE und Beteiligungsbehörden aus dem eigenen Bundesland mit einer Gebietszuständigkeit für die Abfallsammlungsanzeige und für mindestens eines der angegebenen Sammelgebiete mit einem Gemeindegebietsschlüssel. Die ÖRE und Beteiligungsbehörden aus dem eigenen Bundesland mit einer Gebietszuständigkeit für die Abfallsammlungsanzeige und für mindestens eines der angegebenen Sammelgebiete mit einem Gebietsschlüssel für einen Kreis oder eine kreisfreie Stadt.
Weitere Randbedingungen Jede der ÖRE und Beteiligungsbehörden ist genau einmal in die Liste der ÖRE & Beteiligungsbehörden einzutragen, auch wenn diese für mehrere der Sammelgebiete eine Zuständigkeit besitzen. Maßgeblich hierfür ist die behördliche Nummer der ÖRE bzw. Beteiligungsbehörde in den ASYS-Behördenstammdaten. Die Sammelgebiete einer ÖRE/Beteiligungsbehörde werden in die Liste der relevanten Sammelgebiete der Entsorgungsträger, Beteiligungsbehörden eingetragen.

Für die Bestimmung der Öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖRE) sind die Einträge unter 'Gebietszuständigkeit Inland' der Behörden-Stammdaten maßgeblich. D.h. ÖRE ist die Behörde, die eine Gebietszuständigkeit mit dem Behördenrollenschlüssel „OERE“ für das Sammelgebiet besitzt. Gestrichene Behörden sind bei der Bestimmung der Behörden nicht zu berücksichtigen.

Für die Bestimmung der Beteiligungsbehörden sind die Einträge unter 'Gebietszuständigkeit Inland' der Behörden-Stammdaten maßgeblich. D.h. Beteiligungsbehörde ist die Behörde, die eine Gebietszuständigkeit mit dem Behördenrollenschlüssel „ERZ“ für das Sammelgebiet besitzt. Gestrichene Behörden sind bei der Bestimmung der Behörden nicht zu berücksichtigen.

Eine ÖRE oder Beteiligungsbehörde besitzt eine Gebietszuständigkeit für ein Sammelgebiet, wenn das Gebiet für das sie zuständig ist, das Sammelgebiet vollständig einschließt. Der gruppenweise Aufbau der Gemeindekennziffern ist dabei zu beachten.

Umsetzungsbeispiele:

Gemeindekennziffer des Sammelgebiets Gemeindekennziffer in der Gebietszuständigkeit einer Behörde zuständig?
„12 3 45 678“ „12 3 45“ Ja
„12 3“ Ja
„12“ Ja
„12“ „12 3 45“ Nein
„12 3“ Nein
„12“ Ja

Voraussetzungen für eine zuverlässig erfolgreiche Bestimmung aller ÖRE und Beteiligungsbehörden sind damit:

  • Für alle Sammelgebiete wird eine Gemeindekennziffer elektronisch übermittelt bzw. eingetragen.
  • Die Summe der 'Gebietszuständigkeit Inland' aller ÖRE des eigenen Bundeslandes decken das komplette Bundesland ab2).
  • Die Summe der 'Gebietszuständigkeit Inland' aller Beteiligungsbehörden des eigenen Bundeslandes decken das komplette Bundesland ab3), falls diese automatisch ermittelt werden sollen.
  • Für alle Sammelgebiete im eigenen Land existiert in den Stammdaten …
    • … mindestens eine ÖRE aus dem eigenen Bundesland mit einer 'Gebietszuständigkeit Inland' mit dem Behördenrollenschlüssel 'OERE', …
    • … mindestens eine Beteiligungsbehörde aus dem eigenen Bundesland mit einer 'Gebietszuständigkeit Inland' mit dem Behördenrollenschlüssel 'ERZ', …
  • (in der Variante I) … welche die Gemeindeschlüssel der Sammelgebiete abdeckt.
    • (in der Variante II) … welche die Gebietsschlüssel der Kreise der Sammelgebiete abdeckt.

Kann für ein Sammelgebiet keine ÖRE oder Beteiligungsbehörde ermittelt werden, wird dies nach Abschluss der Ermittlung in einem Dialog angezeigt:

Warnungsdialog Gebietszuständigkeit nicht gefunden

Für das/die angegebene Sammelgebiet(e) konnte keine ÖRE bzw. Beteiligungsbehörde automatisch ermittelt werden. In den Stammdaten gibt es keine Behörde mit einer 'Gebietszuständigkeit Inland' in der Behördenrolle 'OERE' bzw. 'ERZ', deren Gebietsschlüssel das/die im Dialog angegebene(n) Sammelgbiet(e) abdeckt.


1)
Bei Fragen hierzu, wenden Sie sich bitte an Ihre ASYS-Fachadministration.
2) , 3)
Dabei ist es nicht ausgeschlossen, dass für ein Gebiet mehr als eine Behörde zuständig ist.
  • a7funk/funk_anzasoerbeherm.txt
  • Zuletzt geändert: 2024/04/30 11:09
  • von eflor