Allgemeine Verwaltungsinformationen

Unter Historisierung ist zu verstehen, dass von einem Datenobjekt mehrere zeitlich aufeinanderfolgende Versionen verwaltet werden. Sie bilden zusammen eine Historienreihe. Jede Historienreihe besteht aus einem oder mehreren Historienversionen. Die zeitlich jüngste Version wird als 'aktuelle Version' bezeichnet. Sie ist die einzige ohne zeitlichen Nachfolger und hat daher kein Ablaufdatum der Gültigkeit. Alle älteren Versionen haben ein Gültig-Von- UND ein Gültig-Bis-Datum.

Historienreihen werden so verwaltet, dass zu einem gegebenen Zeitpunkt (einem Datum) keine oder genau eine Historienversion gültig ist. Ist keine Version gültig, so liegt der gegebene Zeitpunkt vor dem Beginn der Historienreihe. Die Uhrzeit spielt bei der Historisierung keine Rolle, d.h. die zeitliche Auflösung der Historisierung ist ein Tag. Der Mindestgültigkeitszeitraum einer Historienversion ist ein Tag, wenn Beginn und Ende der Gültigkeit das gleiche Datum aufweisen.

Der Zweck der Historisierung liegt darin, dass zu verschiedenen Zeitpunkten unterschiedliche Stände eine Stammdatensatzes oder eines Vorgangs gelten können. Bei der Prüfung anderer Daten (z.B. von Begleitscheinen) gegen einen in den Stammdaten eingetragenen Genehmigungszustand ist aber der Zustand zum passenden Zeitpunkt (z.B. dem Annahmedatum im Begleitschein) maßgeblich. Durch die Historisierung kann ein zu einem bestimmten Datum geltender Zustand in der Datenbank gehalten werden und parallel dazu ein oder mehrere früher bzw. später geltende Zustände. Für eine Prüfung lässt sich dann immer der zeitlich passende Zustand heranziehen. Entsprechendes gilt auch für die anderen historisierbaren Datenkategorien.

Die Standardkonfiguration von ASYS enthält für historisierbare Datenkategorien Auszeichnungen für alle Einzelangaben, deren Änderung eine Nachfrage nach einer Historisierung auslösen soll. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrem ASYS-Fachadministrator, wie die Historisierung in Ihrem Bundesland praktiziert werden soll.

Der Beginn des Gültigkeitszeitraums eines Datensatzes.

Diese Information steht nur für historisierbare Datenkategorien zur Verfügung und ist für deren Datensätze ein Pflichtfeld. Im Rahmen der Historisierung wird diese Information automatisch verwaltet. Ist sie für ein historisierbares Datenobjekt eingetragen und gespeichert, kann sie nachträglich vom Nutzer nicht mehr verändert werden.

Ausnahme: Wenn in einer historisierbaren Datenkategorie die Historie eines Datensatzes aus genau einem Datensatz besteht (d.h. es gibt z.B. zu einer Nachweisnummer nur genau einen Datensatz mit einem Gültig-Von-Datum und ohne Gültig-Bis-Datum des Datensatzes), dann kann der Beginn der Datensatzgültigkeit dieses Datensatzes in die Vergangenheit verschoben werden. Hierzu ist bei der Historisierung ein früheres Datum einzugeben, als dasjenige, zu dem die Gültigkeit des Datensatzes bisher beginnt. In diesem Falle wird nur das Gültig-Von-Datum des Datensatzes aktualisiert.

Wichtig: Die Datensatzgültigkeit darf nicht verwechselt werden mit der fachlichen Gültigkeit! Die Datensatzgültigkeit ist eine primär technische Eigenschaft eines Datensatzes, wohingegen die fachliche Gültigkeit unabhängig davon aus - wie die Bezeichnung schon ausdrückt - fachlichen Gründen erwächst.

Beispiel: Ein Entsorgungsnachweis hat eine Laufzeit von maximal fünf Jahren. Mit der Bestätigung oder der Kenntnisgabe der Nachweisunterlagen durch die bzw. an die zuständige Behörde ergibt sich die fachliche Gültigkeit als Zeitraum.
Stellt ein Nachweispflichtiger vor Ablauf der fachlichen Gültigkeit einen Antrag auf Mengenerhöhung, da die Abfallmenge zu Beginn unterschätzt wurde, wird der Nachweis i.d.R. zum Datum der Wirksamkeit dieser Mengenerhöhung historisiert. Das bedeutet

  • es gibt eine Version des Nachweises vor der Mengenerhöhung mit einem Gültig-Bis-Datum einen Tag vor der Wirksamkeit der Mengenerhöhung und
  • eine Version des Nachweises nach der Mengenerhöhung mit einem Gültig-Von-Datum zum Datum der Wirksamkeit der Mengenerhöhung und
  • beide Versionen unterscheiden sich nicht im fachlichen Gültigkeitszeitraum, da eine Mengenerhöhung das Ende der fachlichen Gültigkeit i.d.R. nicht berührt.

Das Ende des Gültigkeitszeitraum eines Datensatzes.

Diese Information steht nur für historisierbare Datenkategorien zur Verfügung. Die Angabe wird durchgängig automatisch verwaltet.

Zustand Erläuterung
Angabe fehlt Der Datensatz ist bis auf weiteres unbegrenzt gültig. Der Datensatz wird auch als 'aktuelle Version' einer Historienreihe bezeichnet.
Angabe ist eingetragen Die Gültigkeit des Datensatzes endet mit dem angegebenen Datum.
Es gibt mindestens noch eine weitere Historienversion, die nach diesem Datensatz gültig ist. Das Gültig-Von-Datum der direkten Nachfolgeversion liegt einen Tag später, als das hier enthaltene Gültig-Bis-Datum der Vorgängerversion.
  • a7fach/einzel/verwaltung.txt
  • Zuletzt geändert: 2019/11/27 12:25
  • von eflor